Drei Fragen an: Polizeidirektor Mirko Göhler

1. Der Freistaat Sachsen hat während der Corona-Krise nicht den Katastrophen- oder Krisenfall ausgerufen, warum?

Das Ausrufen eines Katastrophenfalls zieht eine Vielzahl von klar definierten Maßnahmen nach sich. So auch das Aufrufen von Stabsstrukturen auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen. Eine Krise stellt die Coronapandemie trotzdem dar. Nicht jede dieser Strukturen für den Katastrophenfall waren und sind für die aktuelle Lagebewältigung geeignet und erforderlich. Daher entschloss sich der Freistaat Sachsen für eine ähnliche, aber deutlich passgenauer auf die Pandemielage zugeschnittene Krisenstabsarbeit, die vor allem den Landkreisen und kreisfreien Städten eine deutlich höhere Flexibilität bei der Bewältigung der Infektionsausbreitung ermöglichte.

2. Aus Krisen sollte man lernen. Nicht umsonst verfasst der Stab einen internen Erfahrungsbericht. Was sind denn für Sie die drei wichtigsten Learnings aus dem Corona-Modus des Landes?

Die in Krisenlagen aufzurufende Stabs- und damit Kommunikations- und Informationsstruktur muss weniger starr und lageangepasst aufgerufen werden. Daher sollten für verschiedene Szenarien Planunterlagen vorbereitet und weiterentwickelt werden.

Die ressortübergreifende Zusammenarbeit hat unter Beibehaltung der originären Ressortzuständigkeiten funktioniert.

Das Üben der Zusammenarbeit im Rahmen von bundesweiten LÜKEX-Übungen ist hilfreich, schnell und effizient um in echten Krisenlagen Lösungsstrategien zu entwickeln.

3. Die Zahlen im weltweiten Vergleich lassen darauf schließen, dass Deutschland vieles richtig gemacht hat. War Ihrer Ansicht nach in dieser Krise der Föderalismus hilfreich oder gäbe es schon in der Bund-Länder-Koordination etwas zu verbessern?

Die Krisenbewältigung ist in einer solchen Lage immer zweigleisig zu betrachten: Einerseits sind bundeseinheitliche Regelungen zur Rückholung von deutschen Staatsbürgern aus dem Ausland, Einreisen aus dem Ausland mit Quarantäneregelungen oder zu Großveranstaltungen erforderlich. Andererseits sind die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie vor Ort in jedem Bundesland und dort wiederum auf Landkreisebene oder gar kommunaler Ebene zu treffen. Insoweit war die Abstimmung zwischen Ländern und Bund ausreichen und der Lage angemessen. Inwieweit im Einzelfall eine Verbesserung erforderlich und möglich ist, kann ich mit dem Blick aus dem Krisenstab heraus nicht einschätzen. Das ist eine Bewertung, die durch die einzelnen Resorts in ihren jeweiligen Zuständigkeiten vorgenommen werden muss.
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